Entsorgung von kommunalen Abfällen
Die Sammlung der Siedlungsabfälle (Rest-, Bio- und Sperrabfall) erfolgt durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die eingesammelten Rest- und Bioabfälle werden an den Umladestationen der Deponien Fludersbach und Winterbach angeliefert.
Der angelieferte Abfall wird über die Umladestationen an den Kreisabfalldeponien der thermischen oder stofflichen Verwertung zugeführt. Die Verfahrensweise der Abfallbehandlung ist im Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Siegen-Wittgenstein dargestellt.
Die Entsorgung von Altreifen ist gebührenpflichtig möglich (Gebührensatzung: siehe unten). Eine Anlieferung von
- Batterien jeglicher Art
- Leuchtstoffröhren, bis maximal 30 Stück
- Quecksilberabfälle (z.B. Thermometerbruch)
- Lösemittel (z.B. Verdünnung, Kaltreiniger)
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel
- Heimwerkerchemikalien (z.B. Abbeizer, Pinselreiniger, Kleber)
- Fotochemikalien
- Lösungsmittelhaltige Farben und Lacke (nicht ausgehärtet bzw. in Spraydosen)
- Haushaltsreiniger (z.B. Fleckenentferner, Sanitärreiniger)
- Ölhaltige Abfälle (z.B. Putzlappen, Ölfilter)
- Altöl (Altbestände, für die keine Rücknahmeverpflichtung des Handels besteht), bis 10 Liter