Denkmalschutz und Denkmalpflege
Für den Kreis Siegen-Wittgenstein ist es von besonderer Bedeutung, die geschichtlichen Entwicklungsprozesse, die gebauten historischen Dokumente in ihrer Eigenart und Unverwechselbarkeit weiter zu erhalten. Sie stellen eine besondere Geschichtsquelle und ein Zeugnis vergangener Baukultur dar.Details einblenden
Der Kreis Siegen-Wittgenstein als Obere Denkmalbehörde ist zuständig für die Bearbeitung von Eingaben und Petitionen. Er ist Fachaufsicht über die Unteren Denkmalbehörden der Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein. In diesem Rahmen übernimmt er auch fachliche Beratung und Mitwirkung an den Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörden.
Außerdem erteilt der Kreis Grabungserlaubnisse nach Paragraph 15 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zur Geländebegehung mit einem Metallsuchgerät zur Auffindung von Streufunden.
Außerdem erteilt der Kreis Grabungserlaubnisse nach Paragraph 15 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zur Geländebegehung mit einem Metallsuchgerät zur Auffindung von Streufunden.