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Datenschutzbeauftragter

Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Kreises Siegen-Wittgenstein betreffen.

Seine originären Aufgaben ergeben sich aus § 32 a Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).

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Für Tätigkeiten anderer Gemeinden und Gemeindeverbände sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz Nordrhein-Westfalen zuständig.

Für Tätigkeiten anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen des Landes sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte Datenschutz Nordrhein-Westfalen oder im Bundesbereich deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.

Für Tätigkeiten privater Unternehmen sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, in bestimmten Fällen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.