Tierhaltung - Anmeldung einer Tierhaltung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Gehegewild, Kameliden (Lamas, Alpakas u. ä.), andere Klauentiere, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel (Strauße, Emus u. ä.), Aquakulturen oder Bienen halten will, muss dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort.
Die Anmeldung expliziter Tierarten finden Sie unter den unten aufgeführten QuickLinks.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Anmeldung einer Tierhaltung (außer Bienen) - online einreichen
QuickLinks zu weiteren Formularen
Vorschriften für das Halten von Bienen
Vorschriften für das Halten von Fischen
Vorschriften für das Halten von Geflügel
Vorschriften für das Halten von Pferden und Eseln
Vorschriften für das Halten von Rindern
Vorschriften für das Halten von Schafen und Ziegen
Vorschriften für das Halten von Schweinen