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Tierhaltung - Anmeldung einer Tierhaltung

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Gehegewild, Kameliden (Lamas, Alpakas u. ä.), andere Klauentiere, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel (Strauße, Emus u. ä.), Aquakulturen oder Bienen halten will, muss dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort.

Die Anmeldung expliziter Tierarten finden Sie unter den unten aufgeführten QuickLinks.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Anmeldung einer Tierhaltung (außer Bienen) - online einreichen

Meldung der Anzahl und des Standortes der Bienenvölker an die Veterinärbehörde laut § 1a der Bienenseuchenverordnung - online einreichen

QuickLinks zu weiteren Formularen

Vorschriften für das Halten von Bienen

Vorschriften für das Halten von Fischen

Vorschriften für das Halten von Geflügel

Vorschriften für das Halten von Pferden und Eseln

Vorschriften für das Halten von Rindern

Vorschriften für das Halten von Schafen und Ziegen

Vorschriften für das Halten von Schweinen