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Tierveranstaltungen

Viehausstellungen, -märkte, -schauen, Wettbewerbe mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art sind dem Veterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein vom Veranstalter mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen.

Internationale Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen müssen ebenfalls mindestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden.

Gewerbliche Tierausstellungen wie Börsen und ähnliche benötigen eine tierschutzrechtliche Genehmigung.

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