Zuschussförderung Mietwohnraum und Eigentum
Eine Antragstellung für das Jahr 2023 ist aktuell noch nicht möglich. Das Antragsverfahren wird erst eröffnet, wenn die Haushaltsmittel für 2023 zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie die mediale Berichterstattung.
Um der hohen Nachfrage an Mietwohnraum im Kreisgebiet Rechnung zu tragen, hat der Kreistag beschlossen, eine eigene Förderrichtlinie aufzustellen, um die Bereitstellung und Herstellung preisgünstiger Mietwohnungen zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an Investoren, die nach den Wohnraumförderungsbestimmungen NRW (WFB) geförderte Wohnungen neu schaffen oder bestehende Wohnungen nach der Modernisierungsrichtlinie NRW (RL Mod) sanieren. Sie erhalten dann für fünf Jahre einen Zuschuss durch den Kreis, der sich nach der Wohnfläche und der zulässigen Miethöhe richtet. Die Richtlinie sieht auch Zuschüsse für Privatpersonen vor, die bestehende Wohnhäuser zur Eigennutzung kaufen oder modernisieren. Voraussetzung ist, dass das Haus mindestens 50 Jahre alt ist (Baujahr 1972 und älter) und noch eine gewisse Wohnqualität erfüllt. Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 2.000,00 € und erhöht sich für jedes haushaltsangehörige Kind unter 18 Jahren oder für junge Familien und Paare bis 50 Jahre um zusätzliche 1.000,00 €.
Die maximale Fördersumme beträgt 5.000,00 €.
Grundsätzlich gilt das Prinzip der Nachrangigkeit, sodass bei Modernisierungsmaßnahmen zunächst die Fördermöglichkeiten des Bundes, Landes oder kommunaler Förderprogramme auszuschöpfen und nachzuweisen sind. Hier finden Sie eine Übersicht.
Detallierte Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.