Verhütungsmittelfonds
Zum 01.01.2020 hat der Kreis Siegen-Wittgenstein einen Sozialfonds für die Kosten der Empfängnisverhütung für Frauen mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Studentinnen mit BAföG-Bezug (Verhütungsmittelfonds), die älter als 20 Jahre sind sowie ihren Wohnsitz im Kreis Siegen-Wittgenstein haben, eingerichtet.
Für die Inanspruchnahme der Leistung wird neben dem Leistungsbescheid der sozialen Leistung, das Rezept oder der Kostenvoranschlag der Gynäkologin bzw. des Gynäkologen sowie eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses bzw. des Aufenthaltsdokuments benötigt.
Die Unterlagen können direkt im Kreishaus, Koblenzer Str. 73 in Siegen, Zimmer 514, sowie bei den Bürgerbüros bzw. den Sozialämtern der Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Siegen-Wittgenstein, abgegeben werden.
Mit der vom Kreissozialamt ausgestellten Kostenübernahmebescheinigung gehen die Frauen zu Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen bzw. Apotheke und zahlen dort ihren Eigenanteil.
Die in der Kostenübernahmezusage des Kreises Siegen-Wittgenstein genannten Beträge stellen die Apotheken bzw. Ärztinnen/Ärzte dem Kreis Siegen-Wittgenstein in Rechnung.
Öffnungszeiten:
- MO,DI und DO von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- MI geschlossen
- FR von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Termine gerne nach Vereinbarung.