Private Begleitung Großraum- und Schwertransporte (BF 4 Begleitung)
Am 30.05.2017 sind die neuen Verwaltungsvorschriften zu § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten.
Durch die Änderung ist es den Straßenverkehrsbehörden möglich, für im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs notwendig sind, eine verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen.
Der private Begleiter handelt dabei als Verwaltungshelfer ohne eigenständiges Ermessen.
Um einen Transport im Kreis Siegen-Wittgenstein privat begleiten zu dürfen, müssen die privaten Begleiter (Verwaltungshelfer) durch die Mitarbeiterinnen der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein geschult werden.
Termine für die Schulung müssen vor der beabsichtigten Begleitung vereinbart werden. Diesbezüglich kann telefonisch Kontakt mit den zuständigen Mitarbeiterinnen aufgenommen werden oder eine Anfrage per Mail an schwertransporte@siegen-wittgenstein.de erfolgen.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Im Vorfeld muss der zukünftige Verwaltungshelfer jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen und die geforderten Unterlagen per Mail an schwertransporte@siegen-wittgenstein.de senden.
- Fahrerlaubnis
- deutsche Sprache in Wort und Schrift
- Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckung
- Bescheinigung und aktuellen Fortbildungsstand des BSK e.V.
Erst nach Vorlage und Prüfung sämtlicher Unterlagen und Nachweise kann der zukünftige Verwaltungshelfer an der Schulung teilnehmen und erhält anschließend die Anerkennung als Verwaltungshelfer für das Gebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Für Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen zur Verfügung.
Nach Durchführung des Transportes kann bei Problemen der Rückmeldebogen ausgefüllt an die Straßenverkehrsbehörde übermittelt werden.