Certificate of current professional status
Sie haben durch den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eines nichtakademischen Heilberufs erhalten und möchten in diesem Beruf im Ausland arbeiten. Dann sollten Sie sich zunächst in dem jeweiligen Staat erkundigen, welche Dokumente dort erforderlich sind.
In vielen Staaten ist eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand (Certificate of current professional status) erforderlich.
Sollten Sie eine Konformitätsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster: Bezirksregierung Münster - Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (bezreg-muenster.de)
Die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen dieser Bescheinigung beträgt 25,00 Euro.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Antragsformular (Vordruck zum Download)
- Kopie des Zeugnisses über die staatliche Prüfung
- Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Kopie des Personalausweises/Reisepasses
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart O (nicht älter als drei Monate; beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragen).
- Amtliches europäisches Führungszeugnis, sofern Sie bereits länger als drei Monate im Ausland leben