Kfz - Kennzeichenübernahme auf ein anderes Fahrzeug
Soll das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug übernommen werden, ist bei Abmeldung eine gebührenpflichtige Reservierung für drei Monate möglich, sofern es sich um ein Kennzeichen des Kreises Siegen-Wittgenstein handelt (beginnend mit SI oder BLB). Das Kennzeichen kann auch direkt nach Abmeldung für die Zulassung eines neuen Fahrzeugs verwendet werden; dann darf allerdings keine Fahrt mehr mit dem abgemeldeten Fahrzeug erfolgen.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Für die Abmeldung:
- Kennzeichenschilder und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) von dem Fahrzeug, das abgemeldet werden soll
Für die Zulassung des anderen Fahrzeugs:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis / Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Information
In der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle am Standort Siegen (St.-Johann-Straße 23, 57074 Siegen) ist ab dem 3. Juli 2023 aus Sicherheitsgründen nur noch Kartenzahlung möglich. Zahlungen in bar sind trotzdem weiterhin möglich und zwar nur wenige Minuten fußläufig entfernt an der Service-Stelle des Kreishauses (Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen).
Am Standort in Bad Berleburg (Am Breitenbach 1, 57319 Bad Berleburg) bietet die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle weiterhin Bar- und Kartenzahlung an.