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Erhebung von Verwaltungsgebühren (Polizeiverwaltung)

Zum Aufgabenbereich der Kreispolizeibehörden gehört die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei der Sicherstellung von Fahrzeugen, bei Fehlalarmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Polizei.