Erhebung von Verwaltungsgebühren (Polizeiverwaltung)
Zum Aufgabenbereich der Kreispolizeibehörden gehört die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei der Sicherstellung von Fahrzeugen, bei Fehlalarmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Polizei.