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Anmeldung nach Prostituiertenschutzgesetz

Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, müssen sich im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes anmelden.

Das Prostituiertenschutzgesetz soll Ihnen helfen und Sie schützen und unterstützen. Durch die Beratungsgespräche sollen Sie über verschiedene Dinge informiert werden, die für Ihre Arbeit und die Anmeldung wichtig sein können.

Außerdem sollen Personen, die zur Arbeit gezwungen werden, die Möglichkeit haben, mit jemandem darüber zu reden und Hilfe zu bekommen. Gespräche, die Sie mit Mitarbeiterinnen im Ordnungsamt oder im Gesundheitsamt führen, werden streng vertraulich behandelt.

Zu dieser Anmeldung gehört:

Eine gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt (§10 ProstSchG)

Die gesundheitliche Beratung wird im Gesundheitsamt durchgeführt. Die Beratung ist kostenfrei. Hier können Sie mit einer Mitarbeiterin über gesundheitliche Themen wie sicheres Arbeiten, Verhütung, Schwangerschaft, Geschlechtskrankheiten oder auch Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum sprechen und Fragen stellen. Sie werden nicht untersucht!

Sie werden alleine beraten, damit das Gespräch vertraulich bleibt. Wenn notwendig wird eine Übersetzung in Ihre Muttersprache organisiert. Die Beratung dauert ca. 30 - 45 Minuten. Sie müssen persönlich zum Gesundheitsamt gehen.

Bei der ersten Anmeldung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass mitbringen. Bei folgenden Gesundheitsberatungen können Sie auch eine (Alias-) Bescheinigung des Ordnungsamtes vorlegen.

Wenn Sie älter als 21 Jahre sind, ist die Bescheinigung über die durchgeführte, gesundheitliche Beratung für ein Jahr (12 Monate) gültig. Wenn Sie unter 21 Jahre alt sind, ist sie nur 6 Monate gültig. Nach Ablauf der Bescheinigung, müssen Sie wieder eine Beratung im Gesundheitsamt wahrnehmen.

Auf der Bescheinigung (blaue Karte) für die gesundheitliche Beratung werden folgende Angaben von Ihnen erfasst:

  • Vor- und Nachname (oder Alias)
  • Geburtsdatum
  • der Name des Gesundheitsamtes
  • das Datum, an dem die Beratung stattgefunden hat.

Im Kreis Siegen-Wittgenstein:
Nina Flaig
Gesundheitsamt
St.-Johann-Straße 23
57074 Siegen
Telefon: 0271 333-2716
Sie müssen vorher einen Termin vereinbaren.

Eine Anmeldung im Ordnungsamt

Die Anmeldung beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt) ist kostenfrei.
Beim Ordnungsamt erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung.

Für die Anmeldebescheinigung müssen Sie folgendes mitbringen:

• Reisepass oder Personalausweis oder Passersatz oder Ausweisersatz
• Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung gemäß §10 ProstSchG (nicht älter als 3 Monate)
• Aktuelles Passbild (35 X 45 mm)
• Bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich:
Aufenthaltstitel etc. als Nachweis, dass eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf

Auf der Anmeldebescheinigung werden folgende Angaben von Ihnen erfasst:

• Vor- und Nachname (oder Alias)
• Geburtsdatum und Geburtsort
• Staatsangehörigkeit
• der Wohnort bzw. die Postadresse (Zustellanschrift)
• die Bundesländer oder Städte, in denen Sie arbeiten möchten

Die Anmeldebescheinigung ist ein Jahr gültig (wenn Sie unter 21 Jahre alt sind) oder zwei Jahre gültig (wenn Sie über 21 Jahre alt sind).

Ein Vordruck des notwendigen Anmeldeformulars finden Sie als Download weiter unten auf dieser Seite. Wenn Sie möchten, können Sie das Anmeldeformular bereits ausgefüllt mitbringen.

Sofern Sie nicht gut deutsch sprechen, können Sie zur Anmeldung im Ordnungsamt eine Person der Sie vertrauen zur Übersetzung mitbringen.


Im Kreis Siegen-Wittgenstein:
Teresa Fries
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Kreises Siegen-Wittgenstein
Koblenzer Str. 73
57072 Siegen
Tel: 0271 333 2132
Sie müssen vorher einen Termin vereinbaren. 




Notwendige Unterlagen und Online-Services

Anmeldeformular nach Prostituierten-Schutz-Gesetz