Landschaftsplan Neunkirchen
Das Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes Neunkirchen hat mit der Information aller Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 22. März bis 30. April 2010 begonnen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
In der Zeit vom 16. Mai bis 24. Juni 2011 fand die Offenlegung des Landschaftsplanentwurfs gem. § 27c Landschaftsgesetz statt. Der Landschaftsplan ist nach der öffentlichen Bekanntmachung über die Durchführung des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg am 11. August 2012 in Kraft getreten.
Rechtskräftige Satzung
Die Bestandteile des Landschaftsplanes Neunkirchen (Texte und Karten) stehen als pdf-Dokumente zum Download und auf dem Geoportal des Kreises zur Einsichtnahme zur Verfügung:
- Textteil Band 1 (Festsetzungsteil)
- Textteil Band 2 (Erläuterungsteil)
- Umweltbericht
- Festsetzungskarte
- Entwicklungskarte
- Karte “Gesetzlich geschützte Flächen“
Die Textteile sowie die dazugehörigen Karten können auch im Kreishaus in Siegen, Koblenzer Str. 73, 6. Etage, Zimmer 616, jeweils während der Dienststunden, eingesehen werden.
Der Landschaftsplan Neunkirchen beinhaltet vor allem folgende Festsetzungen:
Naturschutzgebiete (NSG) Auszug aus dem Landschaftsplan
Landschaftsschutzgebiet (LSG) Auszug aus dem Landschaftsplan
Naturdenkmale (ND) Auszug aus dem Landschaftsplan
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) Auszug aus dem Landschaftsplan
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Auszug aus dem Landschaftsplan
Die aufgezeigten Pflegemaßnahmen können als Ausgleichsmaßnahmen oder Ökokontomaßnahmen herangezogen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist freiwillig.
Darüber hinaus enthält der Landschaftsplan allgemeine Erläuterungen zur Landschaftsplanung sowie nachrichtliche Darstellungen der FFH-Gebiete, der gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteile und der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 42 Landesnaturschutzgesetz.