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Landschaftsplan Bad Laasphe

Der Landschaftsplan Bad Laasphe wurde im Jahre 1987 rechtskräftig. Er war nach dem Landschaftsplan Netphen der zweite Landschaftsplan im Kreis Siegen-Wittgenstein. Im März 1989 beschloss der Kreistag ein Änderungsverfahren, um weitere Anregungen zu berücksichtigen.

Erst im Zuge der europäischen Schutzgebietsmeldungen (FFH-Gebiete) wurde das Änderungsverfahren des Landschaftsplanes forciert, da die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht hat, die gemeldeten FFH-Gebiete in nationales Recht umzusetzen. Der rechtskräftige Landschaftsplan für Bad Laasphe wurde nun so geändert,dass die FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete ausgewiesen wurden. So wurde z. B. das FFH-Gebiet "Buchenwälder bei Bad Laasphe" nördlich von Bad Laasphe als das größte Naturschutzgebiet im Landschaftsplan festgesetzt.

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Bad Laasphe wurde mit der Information aller Bürger durch die Vorstellung des Landschaftsplanentwurfes in der Zeit vom 16. Februar bis 02. April 2004 begonnen. Gleichzeitig erfolgte eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

In der Zeit vom 05. September bis 17. Oktober 2005 fand die Offenlegung des Landschaftsplanentwurfs gem. § 27c Landschaftsgesetz statt. Der Landschaftsplan ist mit der öffentlichen Bekanntmachung seiner Genehmigung am 21. August 2006 in Kraft getreten.

Der Landschaftsplan Bad Laasphe wurde durch Satzung vom 22. Juni 2012 dahingehend geändert, dass Regelungen zum Anbau von Energiepflanzen aufgenommen wurden. Alle anderen Inhalte / Regelungen dieses Landschaftsplans wurden nicht geändert. Die Änderungssatzung ist am 17. Dezember 2012 in Kraft getreten. Den Änderungstext finden Sie hier.

Die Bestandteile des Landschaftsplanes Bad Laasphe (Texte und Karten) stehen als pdf-Dokumente zum Download und auf dem Geoportal des Kreises zur Einsichtnahme zur Verfügung:

Die Textteile sowie die dazugehörigen Karten können auch im Kreishaus in Siegen, Koblenzer Str. 73, 6. Etage, Zimmer 616, jeweils während der Dienststunden, eingesehen werden.

 

Der Landschaftsplan Bad Laasphe beinhaltet vor allem folgende Festsetzungen:

Die aufgezeigten Pflegemaßnahmen können als Ausgleichsmaßnahmen oder Ökokontomaßnahmen herangezogen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist freiwillig.

Darüber hinaus enthält der Landschaftsplan allgemeine Erläuterungen zur Landschaftsplanung sowie nachrichtliche Darstellungen der FFH-Gebiete, der gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteile und der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 42 Landesnaturschutzgesetz.