Landschaftsplan Freudenberg
Der Landschaftsplan Freudenberg ist mit der öffentlichen Bekanntmachung seiner Genehmigung am 18. Dezember 2003 in Kraft getreten.
Der Textteil des Landschaftsplanes Freudenberg steht hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Dieser Textteil sowie die dazugehörigen Karten können auch im Kreishaus in Siegen, Koblenzer Str. 73, 6. Etage, Zimmer 616, jeweils während der Dienststunden, eingesehen werden.
Der Landschaftsplan Freudenberg wurde durch Satzung vom 22.06.2012 dahingehend geändert, dass Regelungen zum Anbau von Energiepflanzen aufgenommen wurden. Alle anderen Inhalte / Regelungen dieses Landschaftsplans wurden nicht geändert. Die Änderungssatzung ist am 17.12.2012 in Kraft getreten. Den Änderungstext finden Sie hier.
Die Karten (Festsetzungskarte, Entwicklungskarte und Karte "gesetzlich geschützte Flächen") stehen auf dem Geoportal des Kreises zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Landschaftsplan Freudenberg beinhaltet vor allem folgende Festsetzungen:
- Naturschutzgebiete (NSG) Auszug aus dem Landschaftsplan
- Landschaftsschutzgebiet (LSG) Auszug aus dem Landschaftsplan
- Naturdenkmale (ND) Auszug aus dem Landschaftsplan
- Geschützte Landschaftsbestandteile (LB) Auszug aus dem Landschaftsplan
- Zweckbestimmungen für Brachflächen Auszug aus dem Landschaftsplan
- Forstliche Festsetzungen Auszug aus dem Landschaftsplan
- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Auszug aus dem Landschaftsplan
Die aufgezeigten Pflegemaßnahmen können als Ausgleichsmaßnahmen oder Ökokontomaßnahmen herangezogen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist freiwillig.
Darüber hinaus enthält der Landschaftsplan allgemeine Erläuterungen zur Landschaftsplanung sowie nachrichtliche Darstellungen der FFH-Gebiete, der gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteile und der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 42 Landesnaturschutzgesetz.