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Landschaftsplan Erndtebrück

Das Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes Erndtebrück hat mit der Information aller Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 15. Januar bis 12. Februar 2009 durch die Vorstellung des Landschaftsplanentwurfs begonnen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

In der Zeit vom 20. Oktober bis 30. November 2010 fand die Offenlegung des Landschaftsplanentwurfs gem. § 27c LG statt. Der Landschaftsplan ist nach der öffentlichen Bekanntmachung über die Durchführung des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg am 21. Dezember 2011 in Kraft getreten.

Der Landschaftsplan Erndtebrück wurde durch Satzung vom 22. Juni 2012 dahingehend geändert, dass Regelungen zum Anbau von Energiepflanzen aufgenommen wurden. Alle anderen Inhalte und Regelungen dieses Landschaftsplans wurden nicht geändert. Die Änderungssatzung ist am 17. Dezember 2012 in Kraft getreten. Den Änderungstext finden Sie hier.

Rechtskräftige Satzung

Die Bestandteile des Landschaftsplanes Erndtebrück (Texte und Karten) stehen als pdf-Dokumente zum Download und auf dem Geoportal des Kreises zur Einsichtnahme zur Verfügung:

Die Textteile sowie die dazugehörigen Karten können auch im Kreishaus in Siegen, Koblenzer Str. 73, 6. Etage, Zimmer 616, jeweils während der Dienststunden, eingesehen werden.

Der Landschaftsplan Erndtebrück beinhaltet vor allem folgende Festsetzungen:

Die aufgezeigten Pflegemaßnahmen können als Ausgleichsmaßnahmen oder Ökokontomaßnahmen herangezogen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist freiwillig.

Darüber hinaus enthält der Landschaftsplan allgemeine Erläuterungen zur Landschaftsplanung sowie nachrichtliche Darstellungen der FFH-Gebiete, der gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteile und der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 42 Landesnaturschutzgesetz.