Brachflächen
Brachflächen / Hochstaudenfluren – Ohne Nutzung, ohne Wert ?
Brachflächen sind, so die landläufige Meinung, ungepflegte wertlose landwirtschaftliche Flächen, auf denen der Eigentümer oder Bewirtschafter seinen Pflege- und Nachbarschaftsverpflichtungen nicht nachkommt. In der vermeintlichen Unordnung und Nachlässigkeit auf Brachflächen und Hochstaudenfluren steckt aber auch ein Ordnungssystem der Natur, denn die Flächen entwickeln sich bei dauerhaft ausbleibender Pflege und in Abhängigkeit von den Nährstoff- und Feuchtigkeitsverhältnissen immer ähnlich.
Entstehung / Nutzungsgeschichte
Das Vorkommen von Brachflächen war ehemals eng an die traditionelle Landbewirtschaftung gebunden. Die traditionelle Dreifelderwirtschaft, welche im Mittelalter entstand, ließ jeweils ein Drittel der gesamten Anbaufläche ungenutzt (brach) liegen, damit sich der Boden regenerieren konnte. Mit der Aufgabe der Dreifelderwirtschaft finden sich Brachflächen heute häufig dort, wo eine Bewirtschaftung aufgrund der starken Hangneigung, des Felsuntergrundes, der Nährstoffarmut oder der Feuchtigkeitsverhältnisse nicht mehr rentabel erscheint (sogenannte Grenzertragsstandorte) und die landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben wurde oder nur noch sporadisch durchgeführt wird.
Arteninventar
Folgende Schmetterlings-Arten besitzen zum Beispiel eine enge Bindung an extensiv genutzte Grünlandflächen verschiedener Brachestadien und Hochstaudenfluren: Die Larven des Mädesüß-Perlmuttfalters (Brenthis ino) benötigen Mädesüß als Futterpflanze und das Klee-Widderchen (Huebeneriana trifolii) den Sumpf-Hornklee.
Entwicklung von Brachflächen / Zyklus
Auf brachliegenden Feuchtwiesen setzen sich immer stärker hochwüchsige Stauden gegenüber konkurrenzschwachen Kräutern durch. Sehr häufig werden feuchte Böden dann von Mädesüßbrachen oder Hochstaudenfluren eingenommen. Dort befanden sich früher regelmäßig bewirtschaftete Feuchtwiesen. Die Bedeutung der Mädesüßbrachen liegt vor allem in ihrer artenreichen Vegetation mit Sumpf-Baldrian (Valeriana dioica), Mädesüß (Filipendula ulmaria), Sumpfziest (Stachys palustris), Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Blut- und Gilbweiderich (Lythrum salicaria, Lysimachia vulgaris), Sumpfhornklee (Lotus uliginosus), Sauerampfer (Rumex spec.), Sumpfschachtelhalm (Equisetum palustre), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea) etc. Besonders zur Hauptblütezeit im Juni / Juli kann eine sehr vielfältige Fauna mit ca. 3.000 verschiedenen Arten und vielen Blütenbesuchern aus angrenzenden Lebensräumen nachgewiesen werden. Neben unzähligen Insekten kommen dort auch Vögel, Amphibien und Säugetiere vor. Häufig sind diese Flächen, insbesondere wenn im Umfeld eine intensive landwirtschaftliche Nutzung stattfindet, Einstandsgebiete für Rehwild und wichtiger Rückzugsraum für die Rehkitze. Insbesondere sind die Brachflächen durch die ganzjährig geschlossene strukturreiche Krautschicht, durch abgestorbene Pflanzenstängel als Überwinterungsquartier für Insekten und durch einen besonderen Blütenreichtum gekennzeichnet. 500 bis 700 Tierarten, davon etwa 100 Vogelarten, leben an und von oberirdischen Pflanzenteilen der Brachflächen.
Dominierende Arten in feuchten Hochstaudenfluren und brachfallenden Feuchtwiesen:
- Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris),
- Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre),
- Wald-Simse (Scirpus sylvaticus),
- Gilb-Weiderich (Lysimachia vulgaris),
- Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria)
Zu den häufigeren Schmetterlingen im Bereich von Brachen gehören Großer und Kleiner Kohlweißling (Pieris brassicae und P. rapae), Kleiner Fuchs (Aglais urticae), Admiral (Vanessa atalanta), Tagpfauenauge (Inachis io), Hauhechel-Bläuling (Polyommatus icarus), Kleiner Heufalter (Coenonympha pamphilus), Mauerfuchs (Lasiommata megera), Schwarzkolben-Dickkopffalter (Thymelicus lineolus) und Braundickkopffalter (Thymelicus sylvestris).
Das Braunkehlchen (Saxicola rubetra), eine bodenbrütende Vogelart, die im Kreisgebiet heute nur noch mit sehr wenigen Brutpaaren vorkommt (125 nachgewiesene Brutpaare im Jahr 2003), ist für die Jungenaufzucht unabdingbar auf extensiv genutzte Grünlandflächen und in mehrjährigen Abständen genutzte Brachflächen angewiesen. Die sperrigen, vorjährigen Überstände der krautigen Vegetation werden außerdem vielfach von dieser Art und weiteren Wartenjägern wie dem Neuntöter als Ansitz genutzt.
Der Zustand der o.g. feuchten Bracheflächen, insbesondere mit den dominierenden Arten, kann über Jahrzehnte stabil bleiben, bevor Erlen (Alnus glutinosa), Grau-Weiden (Salix cinerea) und Ohr-Weiden (Salix aurita) die Verbuschung einleiten.
Außerhalb der Talräume, an trockenen Hängen und an felsig kuppigen Standorten findet man z.T. mit Ginster verbuschte Grünland-Brachen, die in den ersten Jahren nach der Nutzungsaufgabe noch weitgehend aus den Arten der ehemals genutzten Wiesen- und Weideflächen bestehen. Der ökologische Wert dieser Brachflächen steigt zunächst mit zunehmendem Alter, nimmt dann aber aufgrund der Durchsetzung mit einzelnen konkurrenzstarken Pflanzenarten wieder ab. In den trockeneren Wiesenbrachen setzen sich neben ausdauernden hochwüchsigen Arten vor allem Gräser durch, die schließlich eine dichte verfilzte Grasdecke bilden. In diesem Grasfilz finden die Samen von Gehölzen zwar relativ schlechte Keimungsbedingungen, dennoch erfolgt die Verbuschung meist sehr viel früher als in den feuchten Wiesenbrachen. Neben Besenginster, Brombeere, Hasel und Wildrose dringen schon relativ früh aus dem Randbereich Arten mit Wurzelausläufern ein, z.B. Schlehe und Espe (Pappel).
Dagegen verläuft die Entwicklung auf aufgelassenen, nicht mehr bewirtschafteten Weideflächen anders: Hier breiten sich Brennnessel, Krauser und Stumpfblättriger Ampfer sowie Disteln stark aus. An den vom Vieh verwundeten Bodenstellen setzt die Verbuschung ein. Typisch ist eine herdenartige, fleckige Ausbreitung dieser Arten. Eine typische Art hierfür ist die sich durch Ausläuferbildung rasch verbreitende Quecke (Agropyron repens). Mit zunehmendem Alter nähert sich das Bild dem von Wiesenbrachen an.
Dominierende Pflanzenarten auf trockenen Wiesen- und Weidebrachen
- Brennessel (Urtica dioica),
- Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense),
- Krauser Ampfer, Stumpfblättriger Ampfer (Rumex crispus, Rumex obtusifolius)
Dominierende Sukzessionsgehölze
- Hasel (Corylus avellana),
- Schlehe, Schwarzdorn (Prunus spinosa),
- Zitter-Pappel (Populus tremula),
- Himbeere (Rubus idaeus),
- Brombeere (Rubus fruticosus),
- Besenginster (Cytisus scoparius)
Pflegemaßnahmen
Die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen auf Grenzertragsstandorten, das Brachfallen und die Gehölzsukzession stehen an zweiter Stelle der Gefährdungsursachen für Farn- und Blütenpflanzen. Allein die dauerhafte Verbuschung stellt bundesweit eine Gefährdung für 160 Arten dar und ist damit im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung neben der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung der Hauptgefährdungsfaktor für viele Arten.
Auf Flächen mit einem schützenswerten Pflanzenbestand, z.B. Magerwiesen, orchideenreichen Feucht- und Nasswiesen, sollte eine langfristige Nutzungsaufgabe bzw. Dauerbrache, die mit einer Verbuschung einhergeht (die Entwicklung über einzelne Sträucher und Bäume bis hin zu einer waldartigen Vegetation), vermieden bzw. unterbunden werden. Zum Erhalt ihrer wertvollen Biotopstruktur sollten diese Brachflächen in mehrjährigen Abständen bewirtschaftet oder gepflegt werden. Eine abschnittsweise Mahd wirkt sich immer positiv auf den Bestand einer Art sowie die Förderung der Strukturvielfalt in einem Gebiet aus.
Durch den Abschluss von Verträgen nach dem Kulturlandschaftsprogramm, einem Vertragsnaturschutzprogramm zwischen Kreis Siegen-Wittgenstein und den Landwirten, wurde der Anteil an dauerhaft brachgefallenen, artenverarmten Flächen im Kreisgebiet deutlich verringert.
Bedeutung im Biotopverbund
Extensiv genutzten oder auch unregelmäßig genutzten, brachgefallenen Flächen kommt in einer intensiv genutzten Feldflur eine hohe Bedeutung zu. Brachflächen können als Trittsteinbiotope (Inselbiotope) wichtige Funktionen im lokalen Biotopverbundsystem übernehmen. Uferbegleitende Hochstaudenfluren besitzen nach der Mahd benachbarter, intensiv bewirtschafteter Wiesenflächen auf Grund ihres Blütenhorizontes eine wichtige Funktion als Refugialraum, Rückzugsraum und Nektarhabitat für viele Insektenarten der Feuchtwiesen.
Bedeutung für den Naturhaushalt
Ökologisch positive Auswirkungen von Brachflächen beschränken sich nicht nur auf den Artenschutz. Im Vergleich mit Nutzflächen lässt sich eine höhere Wasserrückhaltung beobachten, die kurzzeitige Hochwasserspitzen in Fließgewässern mindern hilft und einen stärkeren Nachschub für das Grundwasser bedeutet. Die auf Äckern oft gravierende Bodenerosion wird verringert, ebenso der Austrag von Stickstoff und Phosphat.
Bedeutung für das Landschaftsbild und die Landschaftswahrnehmung
Wer einmal das hochsommerliche Zirpen der Grashüpfer und Heuschrecken auf Brachflächen erfahren hat, der verbindet mit Brachflächen auch akustisch und visuell eine Bereicherung des Landschaftsbildes und der Landschaftswahrnehmung.
Gefährdungen
Vielfach haftet Brachflächen in der öffentlichen Meinung ein negatives Image an, so dass es immer wieder zu Zerstörungen kommt. Brachflächen sind heute allgemein durch die Wiederaufnahme einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder durch eine Aufforstung mit Nadelhölzern oder anderen Forstpflanzen gefährdet. Gerade im Bereich von schwer zu bewirtschaftenden Grenzertragsstandorten werden noch immer gerne Fichten und andere standortfremde Gehölze, gepflanzt. Die daraus folgenden Veränderungen der ökologischen Faktoren führen rasch zu einer Verdrängung der typischen Brachland-Flora und -Fauna.
Immer wieder ist auch festzustellen, dass brachliegende, ungenutzte Flächen abgebrannt bzw. geflämmt werden, obwohl dies nach § 64 Landschaftsgesetz grundsätzlich verboten ist.
Regelungsmöglichkeiten für die Brachflächennutzung im Landschaftsplan
Als Brachflächen gelten nach § 24 Abs. 2 Landschaftsgesetz (LG) Grundstücke, deren Bewirtschaftung aufgegeben ist oder die länger als drei Jahre nicht genutzt sind, es sei denn, dass eine Nutzung ins Werk gesetzt ist.
Der Landschaftsplan kann nach Maßgabe der Entwicklungsziele (§ 18 LG) eine Zweckbestimmung für Brachflächen in der Weise festsetzen, dass diese entweder der natürlichen Entwicklung überlassen oder in bestimmter Weise genutzt, bewirtschaftet oder gepflegt werden müssen.
Die in den Landschaftsplänen festgesetzten Brachflächen wurden durch eine Erhebung in der Örtlichkeit ermittelt. Diese Flächen haben eine unterschiedliche Ausprägung, je nach ihrer Lage an einer Hangkante, auf einer Kuppe oder in einem Tal. Auch ihr Erscheinungsbild ist recht unterschiedlich; es gibt Flächen, auf denen sich Hochstaudenfluren, Mädesüßbrachen oder auch Gebüsche entwickelt haben. In Abhängigkeit von dem Alter der Brachen, deren jeweiligem Entwicklungsstadium (Gehölzbestand) und Rücküberführbarkeit in eine Grünlandnutzung trifft der Landschaftsplan Aussagen darüber, welcher Nutzung und Entwicklung die Brachflächen aus naturschutzfachlicher Sicht zugeführt werden sollen.
Bei Brachflächen die einer natürlichen Entwicklung zugeführt werden sollen, sind Nutzungen der Flächen, Pflegemaßnahmen oder sonstige Maßnahmen, die die natürliche Entwicklung beeinträchtigen oder verhindern können, aufgrund von § 34 Abs. 6 LG verboten.
Auf ehemals artenreichen, brachgefallenen Grünlandflächen kann aufgrund von § 24 Abs. 1 LG als Zweckbestimmung alternativ festgesetzt werden, dass sie in einer bestimmten Weise genutzt, bewirtschaftet oder gepflegt werden müssen, damit deren Bedeutung für den Naturhaushalt dauerhaft erhalten werden kann: Hierzu gehören z.B. Regelungen hinsichtlich Mahdhäufigkeit und -intervallen, Verwendung des Schnittgutes, Düngungsgaben oder dem Ausschluss chemischer Mittel.
Durch diese Zweckbestimmungen für Brachflächen wird der zumindest seit einigen Jahren bestehende Zustand dieser Flächen festgeschrieben. Veränderungen oder andere Nutzungen der Flächen sind künftig nicht mehr zulässig.