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Landschaftsschutzgebiete im Kreis Siegen-Wittgenstein

Im Kreis Siegen-Wittgenstein gibt es derzeit 12 Landschaftsschutzgebiete (Liste der Landschaftsschutzgebiete), die insgesamt eine Fläche von 97.883 ha bzw. 87 % der Fläche des Kreisgebietes umfassen.

Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 21 Landschaftsgesetz zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, wegen des reichen Landschaftsbildes oder wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung ausgewiesen. Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt über den Landschaftsplan oder durch eine ordnungsbehördliche Verordnung, die von der höheren Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg erlassen wird.

In einem Landschaftsschutzgebiet kann die land- und forstwirtschaftliche Nutzung uneingeschränkt weiter betrieben werden. Landschaftsverändernde Maßnahmen wie z.B. die Errichtung von baulichen Anlagen, die Entfernung von Gehölzen, die Anlage von Erstaufforstungen und gewässerverändernde Maßnahmen sind nicht erlaubt. Auf Antrag sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Rechtmäßig zugelassene Nutzungen sowie bestehende Anlagen unterliegen dem Bestandsschutz und können weiterhin betrieben werden.

Einzelheiten gehen aus den zu jedem Landschaftsschutzgebiet detailliert erlassenen Regelungen hervor.

 

 

Neben mehreren kleineren Gebieten sind dies die neun großflächigen Landschaftsschutzgebiete: