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Naturschutzgebiete (NSG) im Kreis Siegen-Wittgenstein

 

 

Schutzzweck

Naturschutzgebiete werden aufgrund § 20 Landschaftsgesetz ausgewiesen. Hiermit sollen Bereiche gesichert werden, die

  • besondere, oft gefährdete Pflanzen- oder Tierarten oder Biotope aufweisen
  • durch ein besonders reizvolles Landschaftsbild gekennzeichnet sind oder
  • wissenschaftlich bedeutsam sind.

Die Gebiete sollen vor negativen Veränderungen geschützt und durch geeignete Maßnahmen optimiert werden.

 

Schutzregelungen

In den Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zur Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.

Die Biologische Station Siegen-Wittgenstein erstellt zu den Naturschutzgebieten Pflege- und Entwicklungspläne, die erforderliche Maßnahmen zum Erhalt und ggf. zur Optimierung des Gebietes enthalten.

Verschiedene Optimierungsmaßnahmen sind zum Erhalt der Schutzwürdigkeit und zur Entwicklung der Naturschutzgebiete erforderlich:

  • extensive landwirtschaftliche Grünlandnutzung wie Mahd oder Beweidung (z.B. durch Landwirte im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms)
  • einmalige Pflegemaßnahmen wie Entfernung von Fichten, Sicherung von Uferrandstreifen an Fließgewässern etc.

Landwirte, die Flächen in einem Naturschutzgebiet bewirtschaften und diese Flächen bei der Landwirtschaftskammer melden, erhalten eine jährliche Ausgleichszahlung.

 

Ausgewiesene Naturschutzgebiete

Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt durch einen Landschaftsplan oder über eine ordnungsbehördliche Verordnung.

Im Kreisgebiet wurden bisher 122 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.365 ha (10 % der Kreisfläche) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich u. a. um Wacholderheiden, ehemalige Steinbrüche/Abbaubereiche, Feuchtgrünland, Magergrünland, naturnahe Bachtäler, Bruchwälder, Schluchtwälder, Auwälder und Moorbereiche.