Schulbegleitung
Die Schulbegleitung ist eine Leistung zur Teilhabe an Bildung. Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die der Gruppe der Menschen mit Behinderungen angehören und zum Besuch der Schule einer individuellen Hilfe bedürfen. Unter „Allgemeine Informationen zur Eingliederungshilfe“ finden Sie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Mensch mit Behinderung eingestuft zu werden.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung wie eine Schulbegleitung werden unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.
Eine Schulbegleitung kann in allen Schulformen eingesetzt werden. Sie hilft den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag, geht auf ihre persönlichen Bedürfnisse ein und unterstützt sie dabei, am allgemeinen Schulsystem teilzunehmen. Folgende Tätigkeiten können zu den Aufgaben einer Schulbegleitung gehören:
- pflegerische Hilfen (z. B. Unterstützung beim Toilettengang),
- lebenspraktische Aufgaben (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden in der Schule, bei der Orientierung),
- Hilfestellungen im Unterricht (z. B. Arbeitsmaterialien heraussuchen, Kommunikation),
- Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (z. B. Beruhigung der Schülerin bzw. des Schülers).
Die Schulbegleitung ist eine Hilfemaßnahme und keine pädagogische Fördermaßnahme. Die Verantwortung für die Planung und Gestaltung des Unterrichts liegt bei den Lehrkräften der allgemeinen Schulen bzw. den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen.
Für Schülerinnen und Schüler, die eine seelische Beeinträchtigung haben oder von einer solchen bedroht sind, ist ein Antrag auf Schulbegleitung bei dem zuständigen Jugendamt zu stellen.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung übernimmt der Kreis Siegen-Wittgenstein auf Antrag die Kosten für eine Schulbegleitung. Hierfür ist der Antrag auf Eingliederungshilfe vollständig auszufüllen. Dies können Sie hier online erledigen. Dem Antrag sollten aktuelle Arztberichte hinzugefügt werden, die aussagekräftige Diagnostiken enthalten. Zu dem Antrag gehört eine Schweigepflichtentbindung zum Ausdrucken, die unterschrieben werden muss. Anschließend ist sie postalisch an das Sozialamt des Kreises Siegen-Wittgenstein zu senden.
Nach Eingang des Antrags wird Kontakt mit der Schule bzw. der bisher besuchten Kindertageseinrichtung aufgenommen und eine Stellungnahme angefordert. Auch das Gesundheitsamt gibt zumeist eine Stellungnahme ab. Zudem können Gespräche mit den Eltern, Lehrkräften und Leistungserbringern dazu genutzt werden, offene Fragen zu klären. Auf der Grundlage der Bedarfsermittlung wird über den Antrag entschieden und ein Bescheid übersandt.
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