Allgemeine Hinweise zur Antragstellung - sog. AO-SF – Verfahren
Das Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) wird neu strukturiert und es gibt Veränderungen im Ablauf des Verfahrens.
Im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase erproben die Bezirksregierungen Arnsberg und Münster ab dem 01.08.2025 das neue Verfahren.
Wesentliche Elemente der Neustrukturierung sind ein online-gestütztes Antragsverfahren (über die Schule) sowie die Einrichtung einer bei der Bezirksregierung angesiedelten zentralen Expertisestelle, die ein Verfahren federführend bearbeitet.
Der abschließende Bescheid samt Vorschlag für einen Schulplatz erfolgt wie bisher durch das zuständige Schulamt.
Für den Kreis Siegen-Wittgenstein bedeutet dies, dass die bisherigen AO-SF-Antragsformulare derzeit keine Gültigkeit mehr besitzen und daher auch nicht mehr abrufbar sind.
Informationen und Materialien zur Neustrukturierung finden Sie im Bildungsportal des Ministeriums unter folgendem Link:
https://www.schulministerium.nrw/ausbildungsordnung-sonderpaedagogische-foerderung-ao-sf