Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis: EU- oder EWR-Staaten
Umschreiben von Führerscheinen aus folgenden Staaten:EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen
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Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in Deutschland: Die ausländische Fahrerlaubnis berechtigt hier grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer zum Führen von Kraftfahrzeugen. Erforderlich ist ein nationaler Führerschein, ein internationaler Führerschein ist nicht ausreichend. Weitere Erläuterungen gibt das Merkblatt über den Umtausch ausländischer Führerscheine aus der EU (siehe unten).
Der ausländische Führerschein wird eingezogen und dem Ausstellungsstaat zurückgesandt.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Gültiger ausländischer nationaler Führerschein- Reisepass/gültiger Identitätsausweis und Meldebescheinigung
- Aktuelles biometrisches Passfoto