Inhalt

Ausländer - Visaverfahren

Für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen ausländische Staatsangehörige in der Regel ein Visum, das bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im Heimatland beantragt werden muss. Staatsangehörige bestimmter Länder sind davon befreit, wenn sie sich bis zu drei Monaten zu Besuchszwecken ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten wollen.

Details einblenden

Soll der Aufenthalt länger als drei Monate dauern oder ist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt, muss unabhängig von der Staatsangehörigkeit ein Visum beantragt werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Staatsangehörige der EU-Staaten, EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) und folgender Länder: Australien, Brasilien, El Salvador, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika.

Der erforderliche Aufenthaltstitel kann innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden. In Zweifelsfällen geben die deutschen Auslandsvertretungen Auskunft über das Erfordernis eines Visums.