Ausländer - Visaverfahren
Für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen ausländische Staatsangehörige in der Regel ein Visum, das bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) im Heimatland beantragt werden muss. Staatsangehörige bestimmter Länder sind davon befreit, wenn sie sich bis zu drei Monaten zu Besuchszwecken ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten wollen.Details einblenden
Der erforderliche Aufenthaltstitel kann innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden. In Zweifelsfällen geben die deutschen Auslandsvertretungen Auskunft über das Erfordernis eines Visums.