Ausländer - Einbürgerung
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein bearbeitet Anträge auf Einbürgerung von Personen, die seit mindestens 6 Monaten in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen und dort auch ihren Lebensmittelpunkt haben.
Für im Stadtgebiet Siegen lebende Einbürgerungsinteressierte ist die Stadt Siegen zuständig.
Details einblenden
Der Einbürgerungsantrag selbst ist beim Bürgerbüro, dem Einwohnermeldeamt oder Standesamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Von dort wird der Antrag mit den Antragsunterlagen an den Kreis Siegen-Wittgenstein zur Bearbeitung weitergeleitet.
Je vollständiger die Antragsunterlagen eingereicht werden, desto schneller kann über den Antrag entschieden werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung der Einbürgerungsbehörde.
Bitte reichen Sie die angeforderten Dokumente auf dem Postweg oder per E-Mail ein.
Eine persönliche Vorsprache ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich und behindert - ebenso wie telefonische Nachfragen - nur die zügige und zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags.
Sollte nach Vorliegen aller angeforderten Dokumente eine persönliche Vorsprache notwendig sein, erhalten Sie von der für Sie zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem für Sie zuständigen Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde eine entsprechende Mitteilung.