Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung
Eine «Sozialwohnung« darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt. Zu unterscheiden ist zwischen dem «allgemeinen« und dem «gezielten« Wohnberechtigungsschein.Notwendige Unterlagen und Online-Services
Nutzen Sie gerne unsere Online-Services zum Beantragen eines Wohnberechtigungsscheins! Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch, unter den unten aufgeführten Kontaktdaten zur Verfügung.