Wassergefährdende Stoffe
Es handelt sich um feste, flüssige oder auch gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder bei einem schon geringen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.Details einblenden
Der zuständigen Wasserbehörde ist der Nachweis der Mängelfreiheit vorzulegen. Soweit eine Anlage im Rahmen der Prüfung einen Mangel bescheinigt bekommt, hat der Betreiber der Anlage den Mangel von einem Fachbetrieb beseitigen zu lassen. Ist ein erheblicher Mangel festgestellt worden, muss erneut ein Sachverständiger die Beseitigung des Mangels bescheinigen. Diese Bescheinigung ist ebenfalls der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Der Sachverständige stellt für die von ihm durchgeführte Prüfung eine Bescheinigung aus. Jede Sachverständigenprüfung ist der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.