Niederschlagswasser
Niederschlagswasser fällt, wenn es auf befestigte Flächen anfällt und gesammelt wird, unter den Begriff des Abwassers und unterliegt somit dem wasserrechtlichen Regelungsbereich der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung. Soweit es verschmutzt ist, bedarf es der Behandlung, und bei Einleitung in ein Gewässer, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.Details einblenden
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Für Eigentümer von Wohngrundstücken steht ein Online-Antragsformular zur Verfügung. Für Industrie und Gewerbebetriebe kann ein spezieller Antragsvordruck auf Nachfrage zugesandt werden.