Kfz - Umschreibung eines Gebrauchtwagens auf einen neuen Halter
Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online umschreiben.
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Ein Wunschkennzeichen kann online vorab reserviert werden.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bei angemeldeten Fahrzeugen Kennzeichenschilder (nicht erforderlich wenn ein Kennzeichen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein übernommen werden soll)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)