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Kfz - Umschreibung eines Gebrauchtwagens auf einen neuen Halter

Soll ein Fahrzeug, welches bereits in Deutschland angemeldet ist oder zuletzt in Deutschland angemeldet war, auf einen anderen Fahrzeughalter angemeldet werden, handelt es sich um eine Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs auf einen neuen Halter.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online umschreiben.

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Die Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter kann nur erfolgen, bei Vorlage eines Behindertenausweises oder der Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis (zum Beispiel A1 oder BF17). Zusätzlich ist eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile beziehungsweise des einzelnen, allein sorgeberechtigten Elternteils (Nachweis) vorzulegen.

Ein Wunschkennzeichen kann online vorab reserviert werden.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Bei angemeldeten Fahrzeugen Kennzeichenschilder (nicht erforderlich wenn ein Kennzeichen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein übernommen werden soll)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)