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Kfz - Saisonkennzeichen

Zuteilung, Änderung oder Löschung von Saisonkennzeichen.

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Soll ein Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres (zum Beispiel April bis Oktober) angemeldet werden, so kann dem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Außerhalb des Saisonzeitraumes ruht die Zulassung und das Fahrzeug darf nicht gefahren werden.

Der Mindestzeitraum beträgt zwei Monate, der maximale Zeitraum elf Monate. Der Zeitraum des Saisonkennzeichens kann geändert oder ganz gelöscht werden.

Die Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter kann nur bei Vorlage eines Behindertenausweises oder der Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis (zum Beispiel A 1 oder BF 17) erfolgen. Zusätzlich ist eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile beziehungsweise des einzelnen, allein sorgeberechtigten Elternteils (Nachweis) vorzulegen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

Bei zugelassenen Fahrzeugen:

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis / Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Kennzeichenschilder

Bei nichtzugelassenen Fahrzeugen:

  • Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
  • Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
  • Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen: Prüfprotokoll der letzten Sicherheitsprüfung (SP)
  • Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer in Form eines SEPA-Lastschriftmandates; Unterschrift des Kontoinhabers in Verbindung mit dem Personalausweis oder eine entsprechend lautende Vollmacht in Verbindung mit einem Personalausweis ist zwingend erforderlich.