Kfz - Kennzeichenübernahme auf ein anderes Fahrzeug
Soll das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug übernommen werden, ist bei Abmeldung eine gebührenpflichtige Reservierung für drei Monate möglich, sofern es sich um ein Kennzeichen des Kreises Siegen-Wittgenstein handelt. Das Kennzeichen kann auch direkt nach Abmeldung für die Zulassung eines neuen Fahrzeugs verwendet werden; dann darf allerdings keine Fahrt mehr mit dem abgemeldeten Fahrzeug erfolgen.