Kfz - Ausfuhrkennzeichen
Soll ein Fahrzeug ins Ausland exportiert werden, so kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragt werden. Das Kennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr befristet. Nach Ablauf der Befristung gilt das Fahrzeug als abgemeldet.Details einblenden
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen
- Bei natürlichen Personen: Personalausweis oder Reisepass oder bei Vertretung, den Ausweis/Kopie des Ausweises in Verbindung mit einer Vollmacht
- Bei juristischen Personen: Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregister-, Vereinsregisterauszug, Ausweis des Geschäftsführers, eventuell Vertretungsvollmacht
- Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer, seit 30. Januar 2014 SEPA Lastschriftmandat oder Bescheinigung der Kfz-Steuer Stelle Siegen (Zollbehörde), dass die Kfz-Steuer dort entrichtet wurde
- Falls Wohnsitz im Ausland: Nachweis der Anschrift, gegebenenfalls mit Übersetzung
- Gültige Hauptuntersuchung (diese muss bis Ablauf des Kennzeichens gültig sein)
Zusätzlich bei Personen oder Firmen, die keinen Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben:
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten im Original (s. Formulare und Dokumente)
- Gültiges Ausweisdokument (Original oder Kopie) des Empfangbevollmächtigten mit Adresse im Kreis Siegen-Wittgenstein
Hinweis zur empfangsbevollmächtigten Person
Dem Empfangsbevollmächtigten werden stellvertretend für den Halter behördliche Mitteilungungen, Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter weitergeleitet werden.