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Kfz - Außerbetriebsetzung

Mit der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) werden Fahrzeug und Kennzeichen voneinander getrennt. Die Abmeldung ist sowohl für Fahrzeuge mit den Kennzeichen SI und BLB, als auch für auswärts zugelassene Fahrzeuge möglich.

Die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuerstelle werden automatisiert über die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) informiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug auch über den untenstehenden Link online abmelden.

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Nur für Fahrzeuge mit einem Kennzeichen aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein: Soll das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder angemeldet werden, muss bei der Abmeldung das Kennzeichen reserviert werden. Eine sogennante Verbleibskennzeichenreservierung (für das abgemeldete Fahrzeug) ist für ein Jahr gültig.

Eine Wiederzulassung des Fahrzeugs ist frühestens am Tage nach der Außerbetriebsetzung möglich.

Soll das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden, ist eine gebührenpflichtige Reservierung für drei Monate möglich, sofern es sich um ein Kennzeichen des Kreises Siegen-Wittgenstein handelt.

Eine gebührenplichtige Reservierung von auswärtigen Kennzeichen ist nicht möglich, kann jedoch bei der kennzeichenführenden Stelle erfolgen.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Falls Verschrottung: Verwertungsnachweis eines Entsorgungsfachbetriebs für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit bis zu neun Sitzplätzen und für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen