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Kfz - 100 km/h-Schild für Anhänger

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

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Erforderlich ist hierbei der Eintrag unter Ziffer 22 in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Wenn das Fahrzeug bereits ab Werk für 100 km/h zulassungsfähig ist, wird dies bei Zulassung in die Fahrzeugpapiere Ziffer 22 übernommen. Bei gebrauchten Anhängern ist die Zulassungsfähigkeit für 100 km/h durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nachzuweisen.

Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle nehmen dann einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vor und siegeln das erworbene 100 km/h-Schild für den Anhänger ab.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gegebenenfalls Fahrzeugbrief, falls noch «alter« Fahrzeugbrief (bis 2005)
  • Gegebenenfalls Herstellerbescheinigung oder Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Aufkleber "100"