Kfz - 100 km/h-Schild für Anhänger
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.Details einblenden
Erforderlich ist hierbei der Eintrag unter Ziffer 22 in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Wenn das Fahrzeug bereits ab Werk für 100 km/h zulassungsfähig ist, wird dies bei Zulassung in die Fahrzeugpapiere Ziffer 22 übernommen. Bei gebrauchten Anhängern ist die Zulassungsfähigkeit für 100 km/h durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nachzuweisen.
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle nehmen dann einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vor und siegeln das erworbene 100 km/h-Schild für den Anhänger ab.
Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle nehmen dann einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vor und siegeln das erworbene 100 km/h-Schild für den Anhänger ab.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gegebenenfalls Fahrzeugbrief, falls noch «alter« Fahrzeugbrief (bis 2005)
- Gegebenenfalls Herstellerbescheinigung oder Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- Aufkleber "100"