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Gesundheitszeugnis (Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz)

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss jede Person, die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln hat, vor erstmaliger Arbeitsaufnahme eine entsprechende Belehrung nach den Vorgaben des IfSG vorweisen.

Im Kreis Siegen-Wittgenstein wird diese Erstbelehrung nur vom Gesundheits- und Veterinäramt durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung über die Belehrung ausgestellt.

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Die Bescheinigung darf bei erstmaliger Tätigkeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein.

Die Belehrungen finden im 

Gesundheitsamt
St.-Johann-Straße 23
57074 Siegen

und in der Außenstelle Bad Berleburg
Am Breitenbach 1
57319 Bad Berleburg

statt.

In Siegen werden die Belehrungen in der Regel jeweils donnerstags, in Bad Berleburg dienstags angeboten. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr.: 0271 333-2800 möglich.

Unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und vollständiger Anschrift kann auch per E-Mail ein Termin erfragt werden. Ebenfalls per Mail erhält der Interessent dann eine Mitteilung über den nächsten freien Termin Anfrage bitte an: m.schwarz@siegen-wittgenstein.de.

Notwendige Unterlagen und Online-Services

  • Personalausweis/Pass
  • Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitbringen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen vor Einwilligung die Informationen zur Belehrung durchlesen (Vordruck zum Download).
Die Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung beträgt 25 Euro, die am Tage der Belehrung in bar entrichtet werden muss oder bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber diesem in Rechnung gestellt wird.