Eingliederungshilfe
Der Kreis Siegen-Wittgenstein gewährt auf Antrag Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII und SGB IX in eigener Zuständigkeit und als Delegationsnehmer des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.Leistungen können frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt werden, an dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.