Berufsurkunde/Zeugnis - Ersatz bei Verlust
Bei Verlust des Prüfungszeugnisses und/oder der Urkunde über die Berufserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr eine Zeugniszweitschrift und/oder eine Ersatzurkunde ausgestellt.Die Ersatzurkunde beziehungsweise das Ersatzzeugnis kann nur für vom Kreis Siegen-Wittgenstein ausgestellte Originale erfolgen.
Notwendige Unterlagen und Online-Services
Antrag Ersatzurkunde (Vordruck zum Download) oderAntrag Ersatzzeugnis (Vordruck zum Download)