Baukontrolle und Bauüberwachung
Überprüfung der Bauausführung genehmigter Bauvorhaben sowie Feststellung und Abstellung von baulichen Gefahrenzuständen.Details einblenden
Bei Bauvorhaben, die ohne die vorgeschriebene Baugenehmigung ausgeführt werden, überprüft die Bauaufsichtsbehörde, ob nachträglich eine Baugenehmigung erteilt werden kann, oder ob die Vorhaben wegen nicht heilbarer Verstöße gegen Vorschriften des Baurechts wieder beseitigt werden müssen. Bei baulichen Missständen ist die Bauaufsichtsbehörde berechtigt, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anzuordnen.