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"Juleica" - die Jugendleiter Card

Die Jugendleiter-Card ("Juleica") ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit. Mit einem Klick auf das Foto geht es zum "Juleica"-Portal:

Warum gibt es die "Juleica"?

Sie dient

  • zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der Minderjährigen in der Jugendarbeit.
  • zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe gewünscht wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit und Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate).
  • zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen, die an die Funktion "Jugendleiterin" und "Jugendleiter" oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen können, wie z.B. Freistellung, Erstattung von Verdienstausfall, Fahrpreisermäßigungen, Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe, Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit, Besuche von Kulturveranstaltungen, Besuche von Freizeiteinrichtungen, Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen, Materialbeschaffung oder Dienstleistungen.

Zusätzlich soll die "Juleica" auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Die "Juleica" steht für Qualität. Nur wer eine Ausbildung nach vorgeschriebenen Standards nachweisen kann, kann die "Juleica" beantragen.

Wie man die "Juleica" beantragen kann, ist auf der Internetseite www.juleica.de zu finden.

Zu Fragen rund um die "Juleica" stehen die Mitarbeiter des Kreisjugendrings zur Verfügung, Email: info@kreisjugendring.org, Telefon: 0271 673 462 34.

Wie bekommt man die "Juleica"?

Die "Juleica" kann jeder bekommen, der ehrenamtlich für einen Träger in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, egal ob Kirche, Sport oder sonstige Institutionen.

Hierzu sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Ausbildung nach festgeschriebenen Standards: mindestens 35 Zeitstunden zu den Themen "Gruppenpädagogik", "Aufsichtspflicht", "Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen", "Methoden" und vielen anderen Themen (Grundqualifizierung)
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • Regelmäßige Fortbildung – spätestens nach drei Jahren, weil die "Juleica" sonst ihre Gültigkeit verliert. Diese umfasst dann eine Dauer von zehn Stunden.

Häufig bieten die Jugendverbände bzw. der Träger regelmäßig Schulungen an. Denn jede Organisation passt die Ausbildung auf die eigenen Schwerpunkte an. Für den Fall, dass diese keine "Juleica"-Ausbildung aktuell anbietet oder das Angebot zeitlich nicht passt, kann selbstverständlich die Qualifizierung auch bei einem anderen Verband bzw. Träger erfolgen. Wer auf der Suche nach einem Qualifizierungsangebot ist, kann sich für weitergehende Informationen an den Kreisjugendring wenden, Email: info@kreisjugendring.org, Telefon: 0271 673 462 34.

Gleichstellung von Ehrenamtskarte und "Juleica"

Im Kreis Siegen-Wittgenstein werden Ehrenamtskarte und "Juleica" gleichgesetzt. Damit folgt der Kreis der Empfehlung des damaligen Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW), die Möglichkeit für eine erleichterte Beantragung der Ehrenamtskarte durch "Juleica"-Inhaber zu eröffnen.

Und das Gute an dieser Entscheidung ist: die Inhaber aus Siegen-Wittgenstein profitieren auch in der Form davon, dass sie nun auch Vergünstigungen anderer Städte in ganz NRW in Anspruch nehmen können, z.B. während eines Besuchs in Köln, Dortmund oder Münster. In der App "Ehrensache.NRW" können alle Vergünstigungen mobil auf dem Smartphone eingesehen werden.

Hier erfahren Sie, welche Vergünstigungen “Juleica“-/Ehrenamtskarten-Inhaber in Siegen-Wittgenstein erhalten können.