Leichte Sprache: Gleichstellung
Gleich-Stellung bedeutet:
Menschen dürfen keine Nachteile haben,
weil sie Frauen oder Männer sind.
Frauen und Männer haben die gleichen Rechte.
Frauen und Männer werden aber oft
nicht immer gleichbehandelt.
Das Ziel von Gleich-Stellung ist:
Alle Menschen sind gleich behandelt.
Die Gleich-Stellung von
- Frau
und - Mann
steht im Grund-Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel.
In den Gesetzen stehen Regeln für das Zusammen-Leben.
Die Regeln macht der Staat.
Die Gesetze stehen in Gesetz-Büchern.
An die Gesetze muss man sich halten.
Dann können alle Menschen gut zusammenleben.
Das Grund-Gesetz ist ein Buch.
Mit vielen Gesetzen.
Das Gesetz für die Gleich-Stellung
steht in einem Teil vom Grund-Gesetz.
Der Teil heißt:
Artikel 3 von dem Grund-Gesetz.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat
eine Gleich-Stellungs-Beauftragte.
Kreis bedeutet:
Viele Städte und kleine Orte
bilden einen Land-Kreis.
Die Städte sind in der Nähe voneinander.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein besteht
aus Städten und kleinen Orten
Die Städte und kleinen Orten
sind in der Nähe von der Stadt Siegen.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte
kümmert sich um die Gleich-Stellung.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte will Gleich-Stellung
- für die Mitarbeiter von der Kreis-Verwaltung
Eine Verwaltung regelt Dinge.
Für andere Menschen.
und
- für die Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Die Gleich-Stellungs-Arbeit soll
- die Gleich-Stellung von Mann und Frau verbessern
und
- weniger Benachteiligungen machen.
Die Gleich-Stellungs-Arbeit hat viele Ziele.
Ein Ziel von der Gleich-Stellungs-Arbeit ist:
Die Gleich-Berechtigung für
- Frauen
und - Männer
in der Teilhabe.
Die Teilhabe ist in den Bereichen:
- Familie
- Beruf
und - Gesellschaft.
Das bedeutet:
Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte
- in der Familie
- im Beruf
- in der Gesellschaft
haben.
Ein Ziel von Gleich-Stellung ist:
Das Verbessern von
- Familie
und - Pflege.
Das bedeutet:
Viele Menschen gehen arbeiten.
Die Menschen
- müssen sich auch um eine Familie kümmern.
- müssen auch jemanden pflegen.
Arbeiten zusammen mit
- Familie
oder - Pflege von einem Menschen
ist sehr schwer.
Das soll einfacher werden.
Ein Ziel von Gleich-Stellung ist:
Gleiche Möglichkeiten im Beruf.
Für alle.
Ein Ziel von Gleich-Stellung ist:
Gleiche Möglichkeiten für die Entwicklung im Beruf.
Für alle.
Die Aufgaben
von der Gleich-Stellungs-Beauftragten
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte kann Sie
- beraten
- an andere Angebote vermitteln
und - unterstützen.
Bei bestimmten Themen.
Die Themen sind:
- Gleich-Stellungs-Themen,
- Rückkehr in den Beruf,
- Vereinbarkeits-Fragen,
Vereinbarkeits-Fragen beschäftigen sich damit:
Wie kann etwas zusammen passen?
Zum Beispiel:
Wie kann Familie und Beruf zusammenpassen? - Fragen zur Weiter-Entwicklung im Beruf,
- Gewalt.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte
- sammelt viele Informationen für Sie.
- gibt Ihnen Informationen.
Die Informationen finden Sie
- in Heften
- in Falt-Blättern
- in Vorträgen
und - mehr.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte arbeitet zusammen mit
- Vereinen,
- Verbänden,
- Beratungs-Stellen,
- Einrichtungen
und - anderen.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte macht andere Menschen aufmerksam.
Auf Gleich-Stellung.
Das Bedeutet:
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte zeigt:
- Gleich-Stellung ist wichtig.
- Hier ist keine Gleich-Stellung.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte macht aufmerksam durch:
- Aufklärungs-Arbeit
Aufklärungs-Arbeit zeigt den Menschen:
Gleich-Stellung ist wichtig. - Öffentlichkeits-Arbeit,
Öffentlichkeits-Arbeit ist Arbeit in der Bevölkerung.
Durch Öffentlichkeits-Arbeit bekommt ein Thema Aufmerksamkeit.
Von vielen Menschen. - Presse-Berichte,
Die Presse macht Nachrichten.
Presse sind zum Beispiel: Zeitungen - Informations-Veranstaltungen
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte vertritt die Interessen.
Von den Bürgern.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte vertritt die Interessen.
Durch die Mitarbeit in Entscheidungs-Gremien.
Ein Gremium ist eine Gruppe.
In der Gruppe sind Fach-Leute.
Die Fach-Leute besprechen sich.
Über ein bestimmtes Thema.
Die Entscheidungs-Gremien arbeiten
- in dem Kreis Siegen-Wittgenstein
und - außerhalb von dem Kreis Siegen-Wittgenstein.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte vertritt die Interessen.
Durch die Mitgestaltung von
- Gleich-Stellungs-Politik
und - Frauen-Politik.
Politik bedeutet:
Die Politik regelt das Zusammen-Leben der Bürger.
Politik wird von den Politikern gemacht.
Die Bürger wählen die Politiker.
Die Gleich-Stellungs-Beauftrage plant
- Veranstaltungen
- Projekte
- Lehr-Veranstaltungen
- Bildungs-Fahrten,
Bildungs-Fahrten sind Ausflüge.
Auf den Ausflügen lernt man etwas. - Ausstellungen,
Eine Ausstellung ist eine Sammlung von Dingen.
Zum Beispiel: Eine Sammlung von Bildern. - Projekte mit einem Thema
und - mehr.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte fördert
- Bildung
und - Erziehung.
Mit der Hilfe von:
- Lern-Veranstaltungen
- Informations-Veranstaltungen
- Aufklärungs-Veranstaltungen
und - Vermittlung partnerschaftlicher Werte
Werte können sein:
- Treue
- Ehrlichkeit
- Vertrauen
- Respekt
- Selbstbestimmung
- Freiheit.
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte ist Ansprech-Partnerin.
Für Fragen zur Gleich-Stellung.
Die Fragen zur Gleich-Stellung können über
- Dinge in der Verwaltung
und - andere Dinge außerhalb von der Verwaltung
sein.
Konzepte für die Gleich-Stellung
Die Gleich-Stellungs-Beauftragte entwickelt Konzepte.
Konzepte sind Pläne.
Die Pläne haben
- ein bestimmtes Ziel.
- eine bestimmte Reihen-Folge von Schritten.
Die Konzepte haben das Ziel:
Die Gleich-Stellungs-Arbeit soll sich weiterentwickeln.
Die Entwicklung soll einen bestimmten Plan haben.
Gleichstellung
Hier gibt es Hilfe bei Notfällen
Überregionale Hilfe rund um die Uhr
-
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein 24-Stunden-Beratungsangebot für Deutschland, das unter der Nummer 08000 116 016 und per Online-Beratung vertraulich und kostenfrei Hilfe und Unterstützung bietet - an 365 Tagen.
-
Mit der App erreichen Sie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und einfach. Überall in Deutschland. Der Download der App ist kostenlos.
-
Opfer von Partnerschaftsgewalt brauchen Hilfe. In akuten Gefahrensituationen leistet die Polizei diese Hilfe unmittelbar (Notruf 110). Sie verhindert so, dass die Situation weiter eskaliert. Betroffene werden geschützt und unterstützt.
Hilfsangebote in Siegen-Wittgenstein
- PDF-Datei: (197 kB)
- PDF-Datei: (570 kB)
- Ambulanter Sozialer Dienst der Justiz NRW beim Landgericht,
- Alternative Lebensräume gGmbH (ALF),
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Siegen,
- Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Bad Berleburg,
- Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Ev. Jugendhilfe Friedenshort,
- Beratungsstelle für Mädchen in Not - VAKS e.V.,
- Brücke Siegen e.V.,
- Bundesweite Nummer gegen Kummer ,
- Caritasverband Siegen-Wittgenstein e. V. ,
- Deutscher Kinderschutzbund e.V.,
- Diakonie in Südwestfalen gGmbH,
- Donum vitae e.V. ,
- DRK Kinderklinik ,
- Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Evangelischen Kirchenkreises Siegen,
- Fachstelle für Wohnungsnotfälle der Universitätsstadt Siegen,
- Frauenberatungsstelle und Fachstelle Sexualisierte Gewalt,
- Frauenhaus ,
- Handeln statt Misshandeln - Initiative gegen Gewalt im Alter ,
- Jugendamt - Allgemeiner Sozialer Dienst der Universitätsstadt Siegen,
- Jugendamt - Regionaler Sozialdienst des Kreises Siegen-Wittgenstein,
- Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung Siegen,
- Kontaktstelle Sozialer Dienst der Frauenhilfe,
- Kreispolizeibehörde,
- Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung,
- Sozialdienst katholischer Frauen e.V.,
- Sozialpsychiatrischer Dienst,
- TAMAR - Prostituierten- und Ausstiegsberatung in Südwestfalen,
- Telefonseelsorge Siegen,
- Traumaambulanz Kreisklinikum,
- Verein für soziale Arbeit und Kultur Südwestfalen e.V.,
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Artikel 3 II im Grundgesetz verankert.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Siegen-Wittgenstein hat den Auftrag, die Verwaltung sowohl intern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung als auch extern für Sie als Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung dieses Gebots zu unterstützen. Dabei soll die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert und bestehende Benachteiligungen abgebaut werden.
Ziele der Gleichstellungsarbeit sind beispielsweise eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf oder die Schaffung von gleiche Chancen der beruflichen Entwicklung.
Die Gleichstellungsbeauftragte...
berät, vermittelt und unterstützt
- in Gleichstellungsangelegenheiten,
- bei der Rückkehr in den Beruf,
- bei Vereinbarkeitsfragen,
- bei Fragen der beruflichen Weiterentwicklung,
- bei Gewalt...
bündelt und bietet Informationen
- in Broschüren,
- Flyern,
- Vorträgen ...
kooperiert und vernetzt in der Zusammenarbeit mit
- Vereinen,
- Verbänden,
- Beratungsstellen,
- Institutionen ...
macht publik durch
- Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit,
- Presseberichte,
- Informationsveranstaltungen ...
ist Interessenvertreterin durch
- Mitarbeit in regionalen und überregionalen Entscheidungsgremien,
- Mitgestaltung von Gleichstellungs- und Frauenpolitik...
initiiert
- Veranstaltungen und Projekte
- Seminare,
- Bildungsfahrten,
- Ausstellungen,
- themenbezogene Projekte...
fördert Bildung und Erziehung durch
- Bildungs-, Informations- und Aufklärungsveranstaltungen und
- die Vermittlung partnerschaftlicher Werte...
ist Ansprechpartnerin
- für Gleichstellungsfragen innerhalb und außerhalb der Verwaltung...
entwickelt Konzepte
- zur systematischen Weiterentwicklung von Gleichstellungsarbeit...