Kreis und Stadt sind sich einig:
Am Montag noch alle Kindertageseinrichtungen geöffnet!
Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Aufgrund der Kurzfristigkeit haben die Jugendämter von Stadt Siegen und Kreis Siegen-Wittgenstein beschlossen, die Kinderbetreuungseinrichtungen am Montag für die Kinder offen zu halten, deren Eltern keine Betreuung gefunden haben.
Montagmittag wollen beide Jugendämter dann wieder zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Bis dahin erhoffen sie sich auch zusätzliche Informationen der Landesregierung.
Auf der Homepage seines Ministeriums schreibt der nordrhein-westfälische Kinder- und Familienminister Joachim Stamp: „Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere.“
Schon jetzt ist aber klar, dass es Ausnahmen vom Betretungsverbot für Kitas geben wird. Kinder dürfen dann weiter betreut werden, wenn Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, z.B. als Ärzte, Pflegepersonal oder in Bereichen der öffentlichen Ordnung wie der Polizei oder anderer wichtiger Infrastruktur.
Auch hier erhoffen sich die Jugendämter bis Montag weitere Präzisierungen, etwa in welcher Form die Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastruktur nachgewiesen werden und von wem diese wie überprüft werden sollen.