Heizöllagerung
Viele Familienhäuser, Werkshallen und andere Gebäude haben einen Lagertank für Heizöl oder andere wassergefährdende Stoffe. Ob unterirdisch, in einer Auffangwanne im Keller oder über der Erde, die Sicherheitsvorrichtungen des Tanks müssen entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften regelmäßig überprüft werden.
Die Wartung führt der Fachbetrieb durch und die Überprüfung, wenn der Tank nach Gesetz prüfpflichtig ist, ein Sachverständiger.
Notwendige Unterlagen
Der Sachverständige stellt für die von ihm durchgeführte Prüfung eine Bescheinigung aus. Jede Sachverständigenprüfung ist der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen.
Kontakt
Zuständig für die Bereiche Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück
Zuständig für die Bereiche Burbach, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Netphen, Neunkirchen, Siegen
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