Soll ein Fahrzeug, welches zuletzt im Kreis Siegen-Wittgenstein angemeldet war, wieder auf den gleichen Halter im Kreis Siegen-Wittgenstein zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung innerhalb des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Die Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter kann nur erfolgen, bei Vorlage eines Behindertenausweises oder der Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis (zum Beispiel A1 oder BF17). Zusätzlich ist eine schriftliche Einverständniserklärung sowie die Personalausweise oder Reisepässe beider sorgeberechtigter Elternteile beziehungsweise des einzelnen, allein sorgeberechtigten Elternteils (Nachweis) vorzulegen.
Ein Wunschkennzeichen kann online vorab reserviert werden.