Zusätzlich bei Personen oder Firmen, die keinen Wohn- oder Firmensitz in Deutschland haben:
Hinweis zur empfangsbevollmächtigten Person
Dem Empfangsbevollmächtigten werden stellvertretend für den Halter behördliche Mitteilungungen, Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter weitergeleitet werden.
Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen (PDF, 56 kB)
Vollmacht_Zulassung eines Kraftfahrzeuges (PDF, 28 kB)