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Datum: 09.12.2025

Windpark Siegerland: Regionaler Projektentwickler plant Informationsveranstaltung für Januar 2026
Behördlicher Erörterungstermin entfällt

Die „Prinz Wittgenstein Projektentwicklung“ hat die Kreisverwaltung davon unterrichtet, dass sie die interessierte Öffentlichkeit im Rahmen einer oder mehrerer Informationsveranstaltungen im Januar 2026 über den von ihr in Netphen geplanten Windpark, ihre Überlegungen zur Umsetzung des Bürgerenergiegesetzes sowie die mit dem Windpark angestrebte Stromversorgung informieren wird. Es geht dabei um zwölf Windenergieanlagen in den Gemarkungen Beienbach, Grissenbach, Nauholz, Nenkersdorf und Walpersdorf. Zeitpunkt und Format der Informationsveranstaltung werden durch den Projektentwickler rechtzeitig bekanntgegeben.

Ein ursprünglich für den 18. Dezember 2025 avisierter Erörterungstermin findet dagegen nicht statt, wie die Immissionsschutzbehörde des Kreises als zuständige Genehmigungsbehörde mitteilt.

Die Antragsunterlagen lagen nach einer öffentlichen Bekanntmachung in der Zeit vom 26. September 2025 bis zum 25. Oktober 2025 zur Einsichtnahme aus. Bis zum 25. November 2025 bestand die Gelegenheit, Einwendungen gegen das Vorhaben vorzutragen. Zusätzlich zu den umfassenden Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden sind rund 80 Einwendungen von Privatpersonen, Verbänden und Naturschutzvereinigungen bei der Immissionsschutzbehörde des Kreises eingegangen.

Nach den rechtlichen Regelungen soll im Interesse der Verfahrensbeschleunigung auf einen formellen Erörterungstermin im Verfahren zur Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen grundsätzlich verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Ein Antrag der „Prinz Wittgenstein Projektentwicklung“ zur Durchführung eines solchen Termins liegt nicht vor. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass bei einem Erörterungstermin keine neuen Einwendungen erhoben werden können.

Die bis zum 25. November 2025 eingegangenen Einwendungen werden nun im weiteren Verfahren von der Immissionsschutzbehörde berücksichtigt. In der formellen Entscheidung des Genehmigungsverfahren wird über jeden vorgetragenen Einwand entschieden. Die Einwender werden über das sie betreffende Ergebnis durch die Behörde nach der Entscheidung informiert.