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Datum: 01.03.2022

Verbot von Bremsenfallen in Kernzonen des Naturschutzes

An schwülen Tagen zwischen April und August sind sie besonders lästig: Bremsen, die nicht nur uns Menschen, sondern auch Tiere wie z.B. Pferde aufsuchen und stechen wollen.

An schwülen Tagen zwischen April und August sind sie besonders lästig: Bremsen, die nicht nur uns Menschen, sondern auch Tiere wie z.B. Pferde aufsuchen und stechen wollen. Seit einigen Jahren werden sogenannte Bremsenfallen zunehmend in der Landwirtschaft und in der privaten Tierhaltung eingesetzt. Jetzt wurden sie per Erlass in einigen Bereichen von Naturschutzgebieten verboten bzw. ihr Einsatz zeitlich begrenzt.

Die Fallen locken durch einen sich in der Sonne aufheizenden Gummiball Insekten an, welche dann über einen darüber angebrachten Trichter in ein Fanggefäß fliegen und dort abgetötet werden. Insbesondere Pferdehalter hoffen, dass ihre Tiere so vor schmerzhaften Stichen der Bremsen verschont bleiben. Aktuelle Studien sprechen jedoch eindeutig gegen die von den Herstellern versprochene Effektivität von Bremsenfallen. Vielmehr stellen die Fallen eine überaus große Gefahr für den örtlichen Insekten- bzw. Artenschutz dar.

Geschütze Wildbienen und Schmetterlinge angelockt

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hat aufgrund dieser Erkenntnisse bereits im September 2020 Vollzugshinweise für die Unteren Naturschutzbehörden in NRW erlassen. Demnach ist sicherzustellen, dass in den für die Natur und den Artenschutz besonders wertvollen Schutzgebieten – Naturschutzgebieten und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien-Gebieten des Kreisgebietes – keine Bremsenfallen mehr eingesetzt werden. Außerhalb dieser Kernzonen des Naturschutzes – in den Landschaftsschutzgebieten des Kreisgebietes – ist der Einsatz von Bremsenfallen auf den jährlichen Zeitraum vom 1. Juni bis zum 15. September eines Jahres beschränkt.

Jüngste, umfassende Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass Bremsen nur einen Bruchteil der gefangenen Insekten ausmachen. Von über 50.000 in der Falle verendeten Tieren waren lediglich rund 2.000 Bremsen. Vielmehr wurden stattdessen auch besonders geschützte Wildbienen- und Schmetterlingsarten sowie verschiedene Fliegenarten gefangen. Durch den enormen Beifang von über 96 Prozent kann schließlich keinesfalls mehr von einer selektiven Bremsenfalle die Rede sein. Das Fangen und Töten besonders geschützter Arten ist allerdings nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44) und der Bundesartenschutzverordnung gesetzlich verboten!

Der negative Einfluss auf die biologische Vielfalt vor Ort ist durch den massiven Verlust an Insekten nicht zu unterschätzen. Die Untere Naturschutzbehörde macht daher auf die Verantwortung jedes Einzelnen bezüglich des Schutzes und des Erhalts der heimischen Insektenvielfalt durch Beachtung der vorgenannten Bestimmungen aufmerksam. Für Rückfragen, Hilfestellungen und Beratungen zum Arten- bzw. Insektenschutz können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an die Untere Naturschutzbehörde per E-Mail an unb@siegen-wittgenstein.de wenden.