Unterschriften gegen Windräder an der Obernau übergeben
Kreisverwaltung macht deutlich: „Die Regeln werden in Berlin und Düsseldorf gemacht“
Die Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen an der Obernau hat heute eine Unterschriftenliste an die Kreisverwaltung übergeben. Kreisdirektor Dr. Sebastian Merk hat diese in Vertretung von Landrat Andreas Müller entgegengenommen.
Die Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen an der Obernau hat heute Unterschriftenlisten an die Kreisverwaltung übergeben. Es handelt sich um rund 2.400 Unterschriften gegen geplante Windkraftanlagen an der Obernautalsperre und 617 gegen beantragte Windräder bei Herzhausen. Kreisdirektor Dr. Sebastian Merk hat die Unterschriftenlisten in Vertretung von Landrat Andreas Müller entgegengenommen: „Es ist ein gutes Zeichen, wenn Bürgerinnen und Bürger sich aktiv in die Dinge einbringen, die in ihrem Umfeld passieren“, betont Merk: „Demokratie besteht nicht nur darin, alle fünf Jahre zur Wahl zu gehen, sondern sich jederzeit aktiv in gesellschaftliche Diskussionen und Entwicklungen einzubringen“, so Merk.
Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen handelt der Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde. „Das ist wichtig zu betonen, um keine falschen Hoffnungen und Erwartungen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu wecken“, erläutert Merk: „Ganz grundsätzlich unterscheidet sich die Genehmigung einer Windkraftanlage nicht von der Genehmigung eines Wohnhauses: Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, hat der Antragsteller ein Anrecht darauf, die Baugenehmigung zu erhalten“ – egal ob es um ein Einfamilienhaus oder eine Windkraftanlage geht. „Diese ohne rechtliche Grundlage zu verweigern, kann für den Kreis – und damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – am Ende richtig teuer kommen – im wahrsten Sinne des Wortes“, betont der Kreisdirektor: „Verweigert der Kreis die Baugenehmigung für ein Windrad und ein Gericht entscheidet später, dass das rechtswidrig war, wird das Windrad doch gebaut – und der Kreis ist auch noch schadenersatzpflichtig. Die Hoffnung zu wecken, der Kreis könnte die Baugenehmigung für eine Windkraftanlage verweigern, obwohl die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, ist fahrlässig, weil diese Hoffnung gar nicht erfüllt werden kann. Der Kreis muss sich streng an die im Landtag und im Bundestag beschlossenen Gesetze halten und führt sie in weitestgehend gebundenen Genehmigungsverfahren lediglich aus.“
Auch der zuständige Baudezernent Arno Wied hatte schon vor einigen Wochen in einem Pressegespräch ausführlich das Genehmigungsverfahren für die Windkraftanlagen an der Obernau erläutert. Schon damals hatte er auf das große Interesse der Bevölkerung und die zahlreichen Nachfragen hingewiesen: „Das formale Beteiligungsverfahren ist inzwischen längst abgeschlossen. Was letztlich aber auch nicht problematisch ist“, so Wied: „Denn alle Argumente, die von der Bürgerinitiative vorgebracht werden, sind auch im formalen Verfahren schon als Einwände vorgebracht worden. Sie werden also ohnehin im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.“
Aus Sicht der Kreisverwaltung ist es wesentlich, dass die Entscheidung für oder gegen den Bau einer Windkraftanlage rechtssicher ist: „Im Zweifelsfall ist es ohnehin so, dass jede unserer Entscheidungen beklagt wird: Genehmigen wir Windenergieanlagen, werden erfahrungsgemäß Bürgerinitiativen oder Natur- und Umweltschutzverbände dagegen klagen. Verweigern wir die Genehmigung, rufen die Investoren die Gerichte an. Deshalb hat es für uns oberste Priorität, die Genehmigungsverfahren sehr sauber und strikt anhand der rechtlichen Vorgaben durchzuführen. Bisher ist uns das immer gelungen. Alle unsere Entscheidungen – egal ob für oder gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen – hatten am Ende vor Gericht bestand“, so Wied.
Auch wenn die Kreisverwaltung lediglich zu prüfen hat, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau einer Windkraftanlage gegeben sind oder nicht, ist der Bau von Windkraftanlagen trotzdem eine sehr politische Frage – „nur eben nicht auf der Ebene der Genehmigungsbehörden“, betont die Kreisverwaltung. Im Zuge der Energiewende haben Bund und Land die Hürden für den Bau von Windkraftanlagen – auch im Wald – immer weiter abgesenkt: der Bau ist gewollt! Die Regeln dafür werden in Berlin und Düsseldorf gemacht. Wer hier Veränderungen wünscht, muss sich an seinen Landtags- bzw. Bundestagsabgeordneten wenden. Nur diese haben über ihre Fraktionen die Möglichkeit, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern. „Als untere staatliche Verwaltungsbehörde machen wir diese Regeln nicht, aber wir sind verpflichtet, sie umzusetzen. Und das werden wir, wie in der Vergangenheit, auch im Falle der beantragten Windkraftanlagen an der Obernau nach bestem Wissen tun“, so Kreisdirektor und Baudezernent.