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Datum: 22.11.2017

Sozialausschuss berät über „Kosten der Unterkunft“
Landrat plädiert für Erhöhung des Wohngelds

Der Sozialausschuss des Kreises beschäftigt sich am Donnerstag, 23. November 2017, mit den "Kosten der Unterkunft" für ALG-II- und Sozialhilfeempfänger. Der Kreis und die Städte und Gemeiden beraten bereits seit mehr als einem Jahr über dieses Thema.

Bereits seit mehr als einem Jahr beraten der Kreis, die Städte und Gemeinden gemeinsam über die Höhe der „Kosten der Unterkunft“ für Arbeitslosengeld (ALG) II- und Sozialhilfeempfänger.
Das Problem lässt sich mit wenigen Zahlen beschreiben: Die Sätze einer angemessenen Kaltmiete für eine Wohnung sind in Siegen-Wittgenstein seit 2005 kaum verändert worden und bewegen sich zwischen 4,50 und 5,00 Euro pro Quadratmeter je Lage im Kreisgebiet. Im gleichen Zeitraum sind die Mietpreise für Wohnraum insgesamt in Siegen-Wittgenstein deutlich angestiegen. Das führt dazu, das betroffene ALG II-Bezieher und Sozialhilfeempfänger immer häufiger nach einer günstigeren Wohnung suchen und – sofern überhaupt vorhanden – umziehen müssen.

460 "Kostensenkungsverfahren" im laufenden Jahr

Die nach gemeinsamen Beratungen bereits zum 1. Januar dieses Jahres beschlossene Maßnahme der „Großen Produkttheorie“, das bei der Beurteilung einer angemessenen Miete nicht nur die Nettokaltmiete, sondern die Bruttomiete inklusive Heizkosten zu betrachten ist, hat die Zahl der Kostensenkungsverfahren nicht, wie erhofft, in größerer Zahl verringern können, so die Bilanz vor wenigen Wochen.

Im laufenden Jahr wird es daher nach Schätzung des Jobcenters immer noch rund 460 so genannte Kostensenkungsverfahren geben, was bedeutet: Empfänger von Wohngeld wurden aufgefordert, sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Und das in einer Situation, in der es ohnehin an preiswerten Wohnungen mangelt.

„Zu diesem Preis gibt es schlicht und einfach kaum Wohnungen auf dem Markt. Zumal selbst im sozialen Wohnungsbau Mieten von bis zu 5,25 pro Quadratmeter genommen werden dürfen“, stellt Landrat Andreas Müller fest und schlägt vor, die Beträge, die als angemessen für die Miete pro Quadratmeter gelten, zu erhöhen.

Darüber wird der Kreissozialausschuss in seiner Sitzung am kommenden Donnerstag, 23. November 2017, beraten.

Sozialausschuss der Stadt Siegen fordert Erhöhung der Sätze

Ein gemeinsamer Arbeitskreis von Städten, Gemeinden, Kreis und Jobcenter hat entsprechende Vorschläge erarbeitet. Die neuen Sätze bewegen sich in einer Spannbreite von 5,25 Euro (Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück und Neunkirchen) über 5,50 Euro (Burbach, Hilchenbach und Kreutzal), 5,80 Euro (Netphen) bis 6,00 Euro (Freudenberg und Wilnsdorf) und 6,50 Euro (Siegen).

Wie dringend das Problem ist, hat vor ein paar Tagen erst der Sozialausschuss der Stadt Siegen deutlich gemacht und in einer Resolution parteiübergreifend den Kreis aufgefordert, die neuen Sätze zu beschließen, „möglichst schnell“, wie es aus den Reihen der Ausschussmitglieder hieß.

Der Landrat ist sich aber auch bewusst, dass sich die Wohnungsmarktsituation in den Städten und Gemeinden unterschiedlich dringlich darstellt und daher nicht alle Bürgermeister die Erhöhung der Angemessenheitsgrenze zum jetzigen Zeitpunkt unterstützen. Schließlich ist damit eine Mehrbelastung für den Kreis verbunden, die zum Teil über die Kreisumlage gedeckt werden muss. Insgesamt geht der Kreis für 2018 von Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4,4 Millionen Euro aus, davon müsste der Kreis über die Kreisumlage rund 1,75 Mio. Euro aufbringen.

"Kreis muss unterschiedliche Interessen ausgleichen"

„Wie so oft muss der Kreis in dieser Situation unterschiedliche Interessen ausgleichen und versuchen, möglichst gute und sachgerechte Lösungen zu finden“, so der Landrat. Nach Abwägung aller Faktoren und Argumente kommt Andreas Müller zu dem Schluss: „Ich denke, wir müssen uns den Realitäten stellen und die Fakten akzeptieren. Bei den bisherigen Sätzen für die Kosten der Unterkunft werden wir immer mehr Familien, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, auffordern müssen, sich eine neue Wohnung zu suchen – die zu den zugebilligten Mietpreisen kaum noch vorhanden sind. Das kann ernsthaft niemand wollen.“ Deshalb bittet der Landrat sowohl den Sozialausschuss des Kreises als auch den Kreistag um Zustimmung zu den neuen Wohngeldsätzen.

Kreis und Städte und Gemeinden wollen Wohnungsmarktanalyse in Auftrag geben

Klar ist dem Landrat aber auch: Mit den neuen Sätzen gibt es erstmal keine einzige zusätzliche Wohnung. „Das Thema Wohnungsneubau werden wir deshalb weiter angehen, zum Beispiel mit einer Wohnungsmarktanalyse. Der Kreis und die Städte und Gemeinden haben bereits gemeinsam vereinbart, solch eine Analyse zu beauftragen. Aber mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Angemessenheitsgrenze können wir zumindest schon kurzfristig erreichen, dass die, die eine Wohnung haben, auch dort wohnen bleiben können“, so Müller. Wobei auch das Setzten auf Wohnungsneubau die aktuelle Herausforderung nicht auflöse, da zu den aktuellen Baukosten keine Mietpreise unterhalb der aktuell geltenden Höchstgrenzen darstellbar sei.

"Verhindern, dass Gesellschat immer weiter auseinandertriftet"

„Darüber hinaus denke ich, wir sollten das jetzt angehen und nicht weiter auf die lange Bank schieben. Auch um zu verhindern, dass unsere Gesellschaft immer weiter auseinandertriftet. Der Spalt zwischen denen, denen es gut geht, und denen, die auf Unterstützung angewiesen sind, darf nicht noch größer werden“, so der Landrat: „Das würde letztlich nur politischen Extremisten in die Hände spielen!“

 

Die Tagesordnung des Sozialausschusses am 23.11.17 und die Vorlagen zum Tagesordnungspunkt “Kosten der Unterkunft“ finden Sie hier.