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Datum: 26.07.2017

Bilanzpressekonferenz des Landrates nicht zu beanstanden
Bezirksregierung: Keine Verletzung des Neutralitätsgebotes

Die Pressekonferenz von Landrat Andreas Müller zur Halbzeitbilanz seiner Amtszeit ist nicht zu bestanden und von der Informationspflicht und dem Informationsrecht des Landrates gedeckt. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt die Bezirksregierung in einer Stellungnahme.

Die Pressekonferenz von Landrat Andreas Müller zur Halbzeitbilanz seiner Amtszeit war völlig in Ordnung. Die Tatsache, dass er dabei im Kreishaus Plakate der SPD aus dem Wahlkampf im Jahre 2014 gezeigt hat, ist nicht zu bestanden und von der Informationspflicht und dem Informationsrecht des Landrates gedeckt. Zu diesem Ergebnis kommt jetzt die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme.

Die CDU hatte dem Landrat öffentlich vorgeworfen, mit dem Zeigen von SPD-Plakaten in Räumlichkeiten des Kreishauses gegen das Beamtenstatusgesetz verstoßen zu haben, da er sich als Wahlbeamter parteipolitisch neutral verhalten und seine Aufgabe unparteiisch erfüllen müsse. Müller hatte daraufhin die Bezirksregierung in Arnsberg in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht gebeten, den Sachverhalt zu überprüfen. Diese kommt jetzt zu einem klaren Ergebnis.

In der schriftlichen Stellungnahme der Bezirksregierung heißt es: Unstreitig ist der Landrat verpflichtet, seiner behördlichen Informationspflicht nachzukommen. Diese grundsätzliche Informationspflicht des Landrates umfasst auch das Recht, über den aktuellen Stand der geleisteten Arbeit der Kreisverwaltung gegenüber der Öffentlichkeit zu berichten. Ein solches Berichtsrecht ist aus der Natur der Sache heraus mit einem Vergleich der Situation zu Beginn der Tätigkeit verbunden. Diese Situation wird typischerweise durch die ggf. plakative Darstellung der Ziele eines zeitlich zurückliegenden Wahlkampfs umrissen. Daher dürfte die grundsätzliche Bezugnahme auf inhaltliche Aussagen und Zielvorstellungen von dem Recht auf Information umfasst sein.“
Die Bezirksregierung sieht deshalb ausdrücklich keinen Anlass für ein „aufsichtliches Einschreiten“.