Gesundheitssorge als Aufgabenbereich:
Zwei Veranstaltungen innerhalb Fortbildungsreihe Ehrenamtlicher Betreuer
Betreute Personen dürfen, müssen und sollen in alle medizinischen Maßnahmen selbst einwilligen. Gleiches gilt für das Ablehnen medizinischer Maßnahmen. „Wann müssen rechtliche Betreuer entscheiden und wie treffen sie schwerwiegende Entscheidungen?“ Diese Fragen stellen sich häufig im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich der Gesundheitssorge. Zwei Veranstaltungen, innerhalb des Fortbildungsprogramm für ehrenamtlich rechtliche Betreuer sowie Bevollmächtige, am Donnerstag, 18. September um 17 Uhr, sollen beim Thema Gesundheitssorge aufklären – eine in Siegen, die andere in Bad Berleburg.
Die Veranstaltungen gehen Themen wie Krankenversicherungsschutz, Organisation und Kontrolle von Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen, Freiheitsentziehende Maßnahmen und das Einholen gerichtlicher Genehmigungen. Nachfragen zu Problemen innerhalb des Aufgabenbereichs sind ausdrücklich erwünscht. Veranstaltungsort in Siegen ist Raum 109 im Geisweider Rathaus, Lindenplatz 7, 57078 Siegen. Anmeldungen für die Veranstaltung in Siegen sind unter 0271 333 2710 oder per Mail an betreuungsbehoerde@siegen-wittgenstein.de möglich.
Parallel findet der Vortrag zum gleichen Thema im Haus der Kirche, Schloßstraße 25, 57319 Bad Berleburg statt. Anmeldungen hierfür sind unter 02751 892 48 oder per Mail an buero@bv-wi.de möglich.