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Datum: 07.03.2022

Kreishausbesuch auch ohne 3G wieder möglich
Einlasskontrollen in Kreisgebäuden fallen ab Montag weg

Vorgabe galt seit dem 28. Dezember 2021

Wer seit Ende vergangenen Jahres das Siegener Kreishaus oder eine andere Dienststelle der Kreisverwaltung besucht, muss immer einen Impfausweis, ein Genesenenzertifikat oder ein negatives Testergebnis dabei haben.

Die 3G-Vorgabe galt seit dem 28. Dezember 2021. Zu dieser Zeit haben Bund und Länder schärfere Corona-Maßnahmen verabschiedet. Viele kommunale Behörden haben sich diesen angeschlossen – auch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein.

Die 3G-Nachweispflicht galt in allen Dienststellen der Kreisverwaltung. Dazu zählen neben dem Kreishaus in Siegen etwa auch die KFZ-Zulassungsstelle oder das „kleine Kreishaus“ am Berufskolleg in Bad Berleburg.

Ab Montag wird die Regelung aufgehoben. Damit orientiert sich der Kreis an der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die am Freitag, 4. März 2022, in Kraft getreten ist. Diese sieht deutlich reduzierte Beschränkungen vor. Deshalb wird die Kreisverwaltung künftig auf 3G-Kontrollen beim Einlass verzichten und öffnet alle Zugänge zu den Gebäuden. Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin die Maskenpflicht und allgemeiner Hygieneregeln gelten.